StN: Abstiegsregelung bei Nichterteilen der Lizenz

Dynamo Dresden, Jahn Regensburg und Wacker Burghausen gelten in der dritten Liga als die größten Sorgenkinder, was die Finanzen betrifft. Der Lizenzentzug oder die Insolvenz eines Konkurrenten könnte für die Stuttgarter Kickers zur letzten Hoffnung werden. Hier die Regelungen:

„Nicht-Absteiger“ erhält keine Lizenz

Erhält ein auf sportlichem Weg für die neue Saison qualifizierter Drittligist keine Lizenz, so verringert sich die Zahl der sportlichen Absteiger entsprechend (§ 55a Nr. 3 der DFB-Spielordnung).

Insolvenz eines Drittligisten

Wird über das Vermögen eines Vereins ein Insolvenzverfahren eröffnet (nicht nur beantragt), steht die klassenhöchste Mannschaft des Clubs als erster Absteiger fest. Die Zahl der sportlichen Absteiger vermindert sich auch in diesem Fall entsprechend. Wird das Insolvenzverfahren vor dem letzten Spieltag eröffnet, werden alle Spiele aus der Wertung genommen. Wird es zwischen letztem Spieltag und dem 30. Juni eröffnet, steigt die Mannschaft zwar ab, aber die Spiele bleiben gewertet (§ 6 DFB-Spielordnung).

Regionalliga-Meister erhält keine Lizenz

Wenn einer der Regionalliga-Meister (Aufsteiger) keine Lizenz für die dritte Liga erhält, ändert dies nichts an der Zahl der sportlichen Absteiger aus der dritten Liga, sondern der Nächstplatzierte der Regionalliga steigt stattdessen auf (§ 55b Nr. 4 DFB-Spielordnung). Die sportlichen Absteiger bleiben abgestiegen. jüf

Stuttgarter Nachrichten

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