Becherwerfer vor Gericht

Termin ist Ende Februar

Der Becherwurf, der im Oktober 2006 zum Abbruch des DFB-Pokalspiels der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC Berlin geführt hat, wird am 26. Februar vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt. Der 39-jährige Angeklagte hat einen Strafbefehl abgelehnt.

Am 25. Oktober 2006 flog neun Minuten vor Spielende im Gazi-Stadion auf der Waldau ein Plastikbecher aus dem B-Block auf das Feld. Er traf den Schiedsrichterassistenten am Rücken, und zwar derart, dass der Mann benommen zu Boden ging. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen; die Kickers, die bereits 0:2 zurücklagen, mussten sich endgültig aus dem Pokal verabschieden.

Ein 39-jähriger Mann, eigentlich ein VfB-Fan, wurde von der Polizei als mutmaßlicher Becherwerfer ausgemacht und zunächst in Untersuchungshaft genommen. Ein beschleunigtes Verfahren scheiterte jedoch, denn ein DNA-Gutachten sollte darüber Aufschluss geben, ob der 39-Jährige tatsächlich für die Verletzung des Linienrichters verantwortlich war, da mehrere Becher umhergeworfen worden waren. Ein weiterer Termin im Herbst 2007 platzte wegen Krankheit, dann ging die zuständige Amtsrichterin in Mutterschutz.

Jetzt wollte ihr Vertreter das Ganze per Strafbefehl regeln – acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung als Angebot. Doch der 39-Jährige will Einspruch einlegen und seine Unschuld beweisen, was einen neuen Prozess vor dem Amtsgericht zur Folge hat. Im Hintergrund geht es auch um Regress: Der Verein fordert vom mutmaßlichen Becherwerfer rund 60 000 Euro, da der Club wegen des Vorfalls ein Sicherheitsnetz spannen und eine Geldstrafe bezahlen musste. jan

Stuttgarter Zeitung

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