StZ: Strafbefehl für Becherwerfer

Der 39-jährige Fußballfan, der mit einem Becherwurf den Abbruch des DFB-Pokalspiels Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC provoziert hatte, wird wahrscheinlich nicht mehr vor Gericht gestellt. Er bekommt einen Strafbefehl über acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn er dieses Strafmaß akzeptiert und die Auflagen erfüllt, wird keine öffentliche Verhandlung stattfinden. Der Vorfall liegt mehr als ein Jahr zurück: Am 25. Oktober 2006 flog in der 81. Minute im Gazi-Stadion ein Plastikbierbecher, der den Linienrichter niederstreckte, das Spiel wurde abgebrochen. Das erste, beschleunigte Verfahren platzte am 23. November 2006: Weil wohl mehrere Becher aufs Spielfeld geflogen waren, musste ein DNA-Gutachten klären, ob der bekennende VfB-Fan der Werfer war.

Ende September sollte das Verfahren neu aufgerollt werden, der Termin fiel aber aus. Da sich die zuständige Amtsrichterin jetzt im Mutterschutz befindet, hat deren Vertreterin nach Auskunft einer Gerichtssprecherin nun einen Strafbefehl ausgestellt. Die Stuttgarter Kickers hatten angekündigt, gegen den Becherwerfer zivilrechtlich vorzugehen, sie sprechen von rund 60 000 Euro Kosten.jan

Stuttgarter Zeitung

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