Presse zum Platzen des Becherwurf-Prozesses

Prozess geplatzt – Becherwerfer wieder frei
 
Richterin bricht beschleunigtes Verfahren ab und will auf DNA-Analyse warten
 
Das beschleunigte Verfahren gegen einen 38-Jährigen, der beim DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC einen Bierbecher auf den Linienrichter geworfen hatte, ist gestern gescheitert. Die Richterin will das Ergebnis eines DNA-Gutachtens abwarten.

Von Markus Heffner

Dieter Wahl und die übrigen Präsidiumsmitglieder der Stuttgarter Kickers werden sich noch einige Wochen gedulden müssen, bis sie ihr Recht geltend machen können. Ihre Regressforderungen gegen den 38-jährigen „Fan“, der beim Pokalspiel gegen Hertha BSC Berlin durch seinen Becherwurf einen Spielabbruch provoziert hatte, belaufen sich laut Wahl auf derzeit 55 000 Euro. 10 000 Euro musste der Verein an Geldstrafe bezahlen, auf weitere 10 000 Euro beziffert Wahl die Einnahmenverluste aus dem bereits durchgeführten Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit, 35 000 Euro wird das Netz kosten, dass der Verein nun als Auflage vor der Gegengerade anbringen muss. „Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen“, sagt Wahl.

Mit ihrer Zivilklage wollen die Kickers aber warten, bis der wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeklagte Kai B. rechtskräftig verurteilt ist – und das wird länger als gedacht dauern: Amtsrichterin Katharina Wörlen lehnte gestern nach knapp dreistündiger Beweisaufnahme die Durchführung der Hauptverhandlung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens ab.

Zuvor hatten sich nicht nur drei der insgesamt fünf geladenen Zeugen zur Sache geäußert, auch Linienrichter Kai Voss war eigens aus Mönchengladbach angereist. Den Becherwurf vom 25. Oktober und seine Folgen habe er überstanden, sagte er aus. Allerdings habe er einige Zeit pausieren müssen, weil er neben Kopf- und Rückenschmerzen auch psychische Probleme gehabt habe.

Der Linienrichter war in der 81. Minute von einem Hartplastikbecher im Nacken getroffen worden und bewusstlos zusammengesackt. Das Spiel wurde daraufhin abgebrochen und vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für Berlin gewertet. Geworfen worden war jener Bierbecher aus dem B-Block der Kickers-Fans, von dem aus auch der Angeklagte mit drei, vier Begleitern das Spiel verfolgte. Dabei waren sie nicht nur durch VfB-Gesänge aufgefallen, sondern laut Zeugen auch durch ihren Bierkonsum. Sie habe die Gruppe direkt neben ihr immer wieder besorgt beobachtet, gab eine 57-jährige Zeugin zu Protokoll. Dann habe sie gesehen, wie der Angeklagte ausgeholt, den Becher „mit Schmackes geworfen“, und dieser den Linienrichter getroffen habe. Der Angeklagte habe triumphierend gegrinst, ein Kumpel mit einem Schulterklopfen zu dem „Volltreffer“ gratuliert.

Den Wurf selbst hat der polizeibekannte Hooligan Kai B., der einschlägig vorbestraft ist und bereits 20 Einträge zu Buche stehen hat, dem Gericht gegenüber eingeräumt. Er habe aber niemanden treffen wollen. Sein Anwalt zweifelt gar, dass sein Becher den Linienrichter überhaupt treffen konnte. Daher stellte er den Antrag, dass ein Sachverständiger eine Flugbahnberechnung vornehmen solle. Die Richterin lehnte dies ab und regte ihrerseits an, auf das Ergebnis eines DNA-Gutachtens zu warten. Dieses soll klären, ob an dem Becher Spuren des Angeklagten zu finden sind. Weil mit dem Ergebnis nicht vor fünf, sechs Wochen zu rechnen ist, setzte die Richterin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Der Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Stuttgarter Zeitung

Prozess um Becherwurf im Gazi-Stadion geplatzt
 
Verhandlung muss wegen schwieriger Beweislage neu angesetzt werden – Angeklagter massiv vorbestraft
 
Der Prozess wegen des folgenschweren Becherwurfs im DFB-Pokalspiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC Berlin ist am Donnerstag geplatzt. Der bisher inhaftierte Angeklagte wurde auf freien Fuß gesetzt.

VON GEORGE STAVRAKIS

Am 25. Oktober wollte Regionalligist Stuttgarter Kickers nach dem Hamburger SV mit Hertha BSC den zweiten Bundesligisten aus dem DFB-Pokal kegeln. Es kam anders. Beim Stand von 2:0 für den HSV im Gazi-Stadion auf der Waldau ging Linienrichter Kai Voss bewusstlos zu Boden. Der 32-Jährige war aus dem B-Block von einem Bierbecher aus Hartplastik an der Wirbelsäule getroffen worden. Das Spiel wurde abgebrochen. Jetzt sollte sich der mutmaßliche Becherwerfer in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten.

Eigentlich schien alles klar. Der 38-jährige Angeklagte räumte vor Einzelrichterin Katharina Wörlen ein, seinen Bierbecher Richtung Spielfeld geworfen zu haben. „Ich habe mich hinreißen lassen“, so der VfB-Anhänger. Er habe mit Schwung geworfen, aber nicht gezielt. Und: „Ich weiß bis heute nicht, ob ich jemanden getroffen habe.“

Damit war die Verteidigungslinie von Anwalt Franz Friedel vorgezeichnet. Erstens: Sein Mandant habe mitnichten den Linienrichter treffen wollen. Zweitens: Es sei nicht erwiesen, dass der Becher seines Mandanten das Opfer niedergestreckt habe. Denn um den benommenen Unparteiischen lagen mehrere Becher am Spielfeldrand vor der Gegengerade herum.

Zwar sagten drei Zeugen aus, sie hätten den VfB-Anhänger, der in einer Gruppe mit Kumpeln stand, einen Becher werfen sehen. Als der Linienrichter zu Boden ging, hätten die Männer gelacht, dem Werfer auf die Schulter geklopft und „Volltreffer“ gesagt. Doch nur eine Zeugin bestand darauf, dass es auch der Becher des Angeklagten gewesen sei, der Kai Voss getroffen habe.

Staatsanwalt Michael Greven war damit zufrieden – zumal sich Kai B. bei dem Opfer entschuldigt hatte. Doch die junge Richterin gab dem Antrag des Verteidigers nach einem DNA-Gutachten statt. Dieses soll anhand von Fingerspuren klären, ob der Becher des Kai B. überhaupt bis aufs Spielfeld geflogen ist.

Damit war der Prozess geplatzt. Wann das jetzt notwendige Hauptverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung stattfinden wird, ist noch unklar. Der Haftbefehl gegen Kai B. wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Sehr zum Missfallen von Kickers-Präsidiumsmitglied Dieter Wahl. Der Verein wartet nämlich auf ein rechtskräftiges Urteil, um den Angeklagten zivilrechtlich zur Rechenschaft ziehen zu können. „Das sind wir unseren Mitgliedern und Sponsoren schuldig“, so Wahl.

Der Vorfall hat die Kickers viel Geld gekostet. 10 000 Euro Strafe vom DFB, 10 000 Euro Verlust aus dem Spiel gegen Elversberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit, rund 35 000 Euro, die der Verein jetzt für ein Netz aufbringen muss, das gespannt werden muss, plus Anwaltskosten.

Und auch für Kai B. geht es um viel. Der Mann steht wegen einer Prügelei im Sommer 2005 unter Bewährung. Er hat 20 Vorstrafen: ältere Gewaltdelikte als Hooligan, Drogen- und Verkehrssachen. „Ich bin seit zehn Jahren kein Hooligan mehr“, sagt der Mann aus Bad Cannstatt. Trotzdem hatte er während der Fußball-WM Stadionverbot.

Stuttgarter Nachrichten

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