Stuttgarter Kickers: Ein Spiel ohne Zuschauer und 10.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichter-Verfahren wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel nach dem 8. November 2006 unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Der aktuelle Spielplan sieht am 8. November das Stuttgarter Heimspiel gegen Hessen Kassel und am 18. November das Heimspiel gegen die SV Elversberg vor.

Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Die Stuttgarter Kickers haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Hintergrund des Urteils ist der Spielabbruch der DFB-Pokal-Begegnung zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin am 25. Oktober 2006 in Stuttgart. In der 81. Spielminute war das Spiel beim Stande von 2:0 für Hertha BSC Berlin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Kai Voss (Großhansdorf) aus dem Zuschauer-Bereich von einem gefüllten Bierbecher am Rücken getroffen worden war und seine Linienrichter-Tätigkeit nicht weiter ausüben konnte.

Am 26. Oktober 2006 hatte das DFB-Sportgericht bereits entschieden, dass das Spiel mit 2:0 Toren für Hertha BSC Berlin als gewonnen gewertet wird. Die Stuttgarter Kickers hatten Rechtsmittelverzicht erklärt, so dass besagtes Urteil rechtskräftig wurde und Hertha BSC Berlin im Achtelfinale des DFB-Pokals stand.

DFB

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