Kullen muß Äußerung unterlassen

Die Stuttgarter Kickers haben über ihre Kanzlei Wüterich und Breucker eine einstweilige Verfügung gegenüber ihrem früheren Präsidenten Hans Kullen erwirkt, der nun von dem Stuttgarter Landgericht stattgegeben wurde. Darin wurde Hans Kullen untersagt zu äußern, dass er die Stuttgarter Kickers mit einem Guthaben von 601.000 Euro verlassen habe und drei Monate später nur noch 136.000 Euro übrig geblieben seien. Dem Antragsgegner Hans Kullen wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.
Der amtierende Kickers-Präsident Dirk Eichelbaum bedauert die Tatsache, dass die Kickers eine einstweilige Verfügung erwirken mußten. „Solche erwiesenermaßen falsche Äußerungen in der Öffentlichkeit können wir vom Verein nicht tolerieren und deshalb mußten wir handeln.“

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